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B e i t r a g s w e s e n
für die Tennisabteilung des VfL Eberstadt 04 e. V.
Bei der Abteilungsversammlung im Februar 2000 wurde beschlossen, ab dem Geschäftsjahr 2000 keinen Aufnahmebeitrag mehr zu erheben. Die gestundeten Aufnahmebeiträge aus den Vorjahren (für Schüler usw. ab 18 Jahre) sind ebenfalls zu stornieren.
1. Familie aktiv (inkl. Kinder unter 18 Jahren) * 154 €
2. Einzelmitglieder (ab 18 Jahre) 103 €
3. Einzelmitglieder (über 18 J. bis 25 J. in Ausbildung) 25 €
4. Jugendliche (13 bis 18 Jahre) 25 €
5. Kinder (bis 12 Jahre) 15 €
6. Ehepaare passiv 21 €
7. Einzelmitglieder passiv 13 €
8. Schnupperkinder 15 €
9. Gastspielerbeiträge:
Stunde = 60 Min. / pro Gast 4 €
jede angefangene 1/2 Stunde 2 €
- * Nur wenn beide Elternteile gemäß § 5 der Satzung ordentliche Mitglieder sind.
- Details zu der Beitragsordnung siehe § 6 bis 9 der Satzung.
Bei Eintritt im Laufe des Jahres wird gemäß § 13 der Satzung für dieses Jahr des Jahresbeitrag entsprechend des zeitlichen Zugangs nur anteilig erhoben.
Austritt aus der Tennisabteilung, bzw. Wechsel von dem aktiven in den passiven Status, kann nur zum Ende des Kalenderjahres (31. Dezember) unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen erfolgen (§9, §12 der Satzung).
Die Bezahlung aller Beiträge erfolgt nur gemäß § 12 der Satzung mit Bankeinzug.
Vorgenannte Beträge sind Beiträge für die Tennisabteilung und werden auch von der Tennisabteilung eingezogen.
Beschlossen von der Abteilungsversammlung am 22. Februar 2010
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